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News - Archiv 2014-2016

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VOF versus RPW


 
Für die Vergabe von Planungsleistungen für Architektenleistungen (auch in Kombination mit Ingenieurleistungen) gibt es aktuell drei verschiedene Bearbeitungsansätze bzw. Verfahrensarten:
 
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A): Reines VOF-Verhandlungsverfahren
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B): VOF-Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb nach RPW
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C): VOF-Verhandlungsverfahren mit der Einholung von skizzenhaften Lösungsvorschlägen
Jedes der drei Verfahren hat seine Vorteile für die sehr unterschiedlichen Projekte öffentlicher Auftraggeber. Allerdings ist das Rechtsverhältnis von VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen) und RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) nach wie vor „delikat“ - hier gibt es Widersprüche. Alle Vergaberechtsexperten bezeichnen jedoch die „VOF als rechtliche Grundlage für die Vergabe von Planungsleistungen öffentlicher Auftraggeber“. Die VOF überformt quasi die RPW juristisch - ergo ist mit der RPW sensibel umzugehen und der Abgleich mit der VOF sehr ernst zu nehmen. Daran halten wir uns, denn
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berät die Auftraggeber ausschließlich aufgrund der eigenen Erfahrung und Beurteilung, nach den juristischen Hinweisen von Vergaberechtlern, den eigenen Kriterien des Auslobers und nach den jeweiligen technischen Projektbedürfnissen - unabhängig und frei von sonstigen Interessen.
15/05/2014

Vergaberecht – alles Neu macht der April


 
Das Inkrafttreten des novellierten Vergaberechtes steht unmittelbar bevor. Auch im Zuständigkeitsbereich der derzeit noch aktuellen VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) zur Vergabe von Dienstleistungen wird es ab dem 16. April 2016 in der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien eine völlige Neuordnung geben: Die wesentlichen Regelungen werden im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zusammengeführt und vereinheitlicht. Die bisherige VOF wird als einzelnes Regelwerk entfallen, vergleichbare Regelungen werden in die VgV (Vergabeverordnung) integriert werden.
Hier die Zielsetzungen des Gesetzgebers:

Die Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler werden.
Öffentliche Auftraggeber sollen mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, z. B. für Verhandlungen mit Bietern, erhalten.
Die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren soll erleichtert werden.
 
Die elektronische Vergabe ist für die gesamte Kommunikation in jedem Stadium des Verfahrens ab dem Jahr 2018 zwingend anzuwenden. D.h., die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlages werden ein notwendiges Medium in den Vergabeprozessen.
 
Manches wird also ab April 2016 einfach, manches auch kompliziert. Anderes hingegen ist noch nicht abschließend entschieden: So herrscht noch Unsicherheit, ob bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen die Lose addiert oder wie bisher einzeln auf die z.Zt. geltende Schwelle von 209.000,00 € abgestellt werden. Hier gibt es noch unklare Perspektiven. Denn: Es wird befürchtet, dass im Falle der Addition der Lose (z.B. Honorar für die Architektenleistungen, die Haustechnik und der Statik) fast jeder Kindergarten EU-weit ausgeschrieben werden muss. Dies allerdings „riecht“ in der praktischen Umsetzung nach der Ausschreibung einer Generalplanerleistung, für die es auch in der Zukunft einer guten Begründung bedürfen wird – ergo erst einmal vorsichtig nach einzelnen Losen ausschreiben.
 
Aber bleiben Sie gelassen:
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ist aktuell aufgestellt und lotst Sie samt Ihrer Vergabeprobleme auch weiterhin durch ein ruhiges Fahrwasser. Wir machen dies seit 10 Jahren - hochprofessionell, erfolgreich - und sonst nichts.
20/09/2014

Ein Museum muss etwas Besonderes sein!


 
Kaum ein von
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betreutes Wettbewerbsverfahren aus all den Jahren und all den Wettbewerben hat eine solche Resonanz bei den Architekten und in der Öffentlichkeit erzeugt wie das Projekt „Gutenberg-Museum in Mainz“. Bei den Architekten: Obwohl der Realisierungsauftrag im Bauabschnitt 1 überschaubar ist - und damit der honorarmäßige Start in das Projekt - war die Beteiligung prominenter und qualifizierter Büros sehr groß. Im gesamten Verfahren war ein sehr hohes fachliches und emotionales Engagement der Bewerber und Wettbewerbsteilnehmer zu spüren, das sich auch auf alle anderen Projektbeteiligten stimulierend auswirkte. So zu erfahren in den Preisrichtervorbesprechungen, dem Kolloquium, den beiden Preisgerichtssitzungen und sonstigen Meilensteinen im Wettbewerbsverfahren.

Die drei Preisträger sind nun von der Jury bestimmt – es folgt in einigen Wochen das Vergabegespräch und die Beauftragung an eines der Büros. Und die Öffentlichkeit: Großes Interesse aller Medien an der Ausstellung der Entwurfsarbeiten im Gutenberg-Museum und eine Vielzahl von Besuchern in diesen Wochen, die gruppenweise von Fachleuten an das Thema „architektonische Weiterentwicklung des Weltmuseums“ herangeführt werden. Nun gut, ein prominenterer Standort für das Projekt ist in Mainz kaum denkbar. Unmittelbar am Dom und mitten im Zentrum der Stadt ist die Lokalität höchst prädestiniert für Kritik und Begeisterung an den Wettbewerbsentwürfen. Fazit: Eine sehr qualifizierte öffentliche Diskussion, das „Mitnehmen“ vieler Menschen in die Gestaltungsvielfalt von einem Museum im städtebaulichem Umfeld – allein das hat einen hohen kulturellen und intellektuellen „Schub in der Sache“ erzeugt. Bravo!
02/10/2016

Wir kümmern uns einfach um alles


 
Jeder Deutsche – und vor allem alle Architekten/innen - haben so etwas wie ihren  „Lieblings- Italiener“. Und nachdem jeder Deutsche - und vor allem alle Architekten/innen - nunmehr in fließendem Italienisch auch Essen und Trinken perfekt bestellen können, ist die Liebe grenzenlos. Der „Lieblings-Italiener“ von
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ist genau betrachtet kein reiner Italiener sonder so „mediterran“ wie seine Speisekarte. Dennoch können wir auf italienisch und wie folgt bestellen:
frank
sagt „spaghetti frutti di mare praego“ und
feil
sagt „spaghetti mare e monti praego“. Dann sagt
frank
: „allora et un bichere vino bianco“ und
feil
sagt: „allora et un bichere vino rosso“. So geht das. Und nach vielen „alloras“ über einen größeren Zeitraum kommen wir uns als Gäste mit dem Gastronom immer näher, es gibt immer einen
„Grappa della casa“. Irgendwann werden wir dann als Architekten angesprochen und nach einem Plan für den Antrag bei der Stadt nach der „erweiterten Bestuhlung“ in der Fußgängerzone“ gefragt. Machen wir natürlich - subito. Costa nulla - buona giornata.
10/08/2016

Aktuelles Vergaberecht                                      


 
Das novellierte Vergaberecht ist jetzt Realität. Seit dem 18. April 2016 ist durch die nationale Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien eine völlige Neuordnung eingetreten: Die wesentlichen Regelungen sind im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zusammengeführt und vereinheitlicht. Die bisherige VOF ist als einzelnes Regelwerk entfallen, vergleichbare Regelungen zur EU-weiten Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie zur Durchführung von Planungswettbewerben sind in die VgV (Vergabeverordnung) integriert worden. Diese Neuigkeiten dürften rundum angekommen sein. Was hingegen die praktische Umsetzung anbetrifft, wird noch einige Zeit ins Land gehen bis alle offenen Fragen geklärt, die Mehrdeutigkeiten ausgeräumt und erste Urteile letzte Klarheit geschaffen haben.
 

Neu
– und ebenfalls von nicht unerheblicher Bedeutung - sind die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die „
Unterschwellenvergaben
“, die auch in Rheinland-Pfalz immerhin rund 90% der Vergaben ausmachen. Anlässlich des „18. Vergabetag Rheinland-Pfalz“ am 13.09.2016 wurde die „
Unterschwellenvergabeverordnung – UVgO
“, der Entwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb
der EU-Schwellenwerte vorgestellt. Längst geisterten die Aussagen „unterhalb der Schwelle ist oberhalb der Schwelle“ durch die Fachliteratur. Nun ist klar, dass sich die „Unterschwellen“-Vergaben
gleichermaßen
an den vergaberechtlichen Grundsätzen
 
Wettbewerb
Transparenz
Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit    
Gleichbehandlung
 
messen lassen müssen.

Für die Vergabe von Architektenleistungen im „Unterschwellen“-Bereich bietet die Durchführung eines
Planungswettbewerbs nach RPW 2013
ein geeignetes Instrument, die vorgenannten Grundsätze hervorragend umzusetzen. Nach Auswahl einer überschaubaren Teilnehmerzahl aufgrund eines transparenten und angemessenen Teilnahmewettbewerbs erhält der Auftraggeber eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen, die durch ein Preisgericht qualitativ bewertet werden. Die Kosten dafür sind überschaubar – die auszuschüttende Wettbewerbssumme in Form von „Preisgeld“ beträgt 1x das Honorar für die Objektplanung Gebäude der Leistungsphase 2 (HOAI).
 
Egal, ob „Oberschwellen“- oder „Unterschwellen“-vergaben: rufen Sie uns einfach an – frankundfeil steht Ihnen bei.
23/10/2016