Vergaberecht: Die sogenannte Projektantenproblematik


 
Fachzeitschriften und Datenbanken versorgen regelmäßig und sehr detailliert mit neuesten Urteilen und Fallstudien zum Vergaberecht.
frankundfeil
studiert das aktuelle Rechtsgeschehen sehr sorgfältig, um in der Betreuung der Vergabeverfahren nach VOF stets auf der Höhe der Zeit zu sein. Zudem werden fast alle Dienstleistungsaufträge zur Vergabe freiberuflicher Architekten- und Ingenieurleistungen von uns in Kooperation mit Fachanwälten für Vergaberecht durchgeführt. Die sog. „Projektantenproblematik“ geht auf ein Urteil (OLG Jena v. 1. September 2004, 4 U 37/04) zurück, das im Rahmen des Transparenzgebotes (s. VOF § 18, weit darüber hinaus geht die Rechtssprechung, s. GWB § 97 Abs. 1) allen Bewerbern bei einem VOF-Verfahren Chancengleichheit einräumt. Sollte nämlich – und daher der Name – bereits vorher ein „Projektant“ in das Planungsgeschehen einbezogen worden sein, so sind dessen Erkenntnisse allen späteren Bewerbern zugänglich zu machen.
 
Der Europäische Gerichtshof setzte sich in 2005 mit gleicher Problematik auseinander und stellte fest, dass Bieter, die vormals mit Bauleitungen, Lieferungen oder Dienstleistungen befasst waren, nicht automatisch von der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren nach VOF ausgeschlossen werden können. Daher ist für alle Teilnehmer, ob vorbefasst oder nicht, Transparenz herzustellen im Sinne von Chancengleichheit. Beispiel: Um die Machbarkeit eines Krankenhausprojektes auf einem ausgesuchten Gelände sicherzustellen, wurden im Vorfeld Architekten und Ingenieure zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Raumprogramms und der Infrastruktur beauftragt. Diese Erkenntnisse versetzen die Bearbeiter natürlich in eine privilegierte Wissensposition. Und sollten sich diese Projektanten dann auch noch im späteren VOF-Verfahren bewerben wollen, so hätten sie zweifelsfrei einen enormen Kenntnisvorsprung und könnten sich im VOF-Verfahren ganz besonders profilieren.
 
frankundfeil
besteht deshalb auf Herausgabe aller Unterlagen aus dem Vorlauf des Projektes und fasst diese in geeigneter Form so zusammen, dass die wichtigsten Bausteine der Vorplanungen klar kommuniziert werden können. Dazu bedarf es freilich oft der Überzeugungsarbeit, weil die Architekten- und Ingenieurbüros nicht ohne weiteres und gern ihre Vorarbeiten rausrücken. Aber: Transparenz ist oberstes Gebot, sonst gibt es Rügen bei der Vergabekammer und ggf. eine Aufhebung des Verfahrens mit allen Zeit- und Kostenkonsequenzen.
06. Dezember 2010

Unterschwellig ist (fast) oberschwellig


 
Die Vergabe freiberuflicher Leistungen für Architekten und Ingenieure gemäß VOF erfuhr anlässlich des 11. Vergabetages Rheinland-Pfalz in Mainz einige besondere fachliche Würdigungen. Denn das Thema ist für viele öffentliche Auftraggeber nach wie vor wie eine „Reise in die neue Welt“. Vorwiegend deshalb, weil die Vergabeverfahren kein tägliches Brot sind sondern evtl. zum ersten und letzten Mal anfallen – je nach Größe der Stadt, des Kreises oder der Verbandsgemeinde.
 
Die Vergabe oberhalb der sog. Schwelle von z.Zt. 193.000,00 € ist als EU-relevant mittlerweile schon eher geläufig als die Vergabe unterhalb der Schwelle. Für die Vergabe unterhalb der EU-Schwelle gilt die VOF nämlich nicht. Allerdings zieht das Haushaltsrecht (Vorrang öfftl. Ausschreibung) und die HOAI (Leistungs- statt Preiswettbewerb). Ferner sind auch unterschwellige Vergaben dem EU-Primärrecht (Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung) unterworfen.
 
Für unterschwellige Verhandlungsverfahren trifft insofern eine Erleichterung gegenüber einer VOF-Ausschreibung zu, als der Aufwand der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wegfällt. Gleichwohl ist eine Anzeige des Wettbewerbs in regionalen / überregionalen Zeitungen notwendig, um die Leistungsausschreibung überhaupt bekannt zu machen. Nachfolgend sind einige wichtige Aspekte zur unterschwelligen Vergabe aus dem Vortrag „Binnenmarktrelevanz bei Unterschwellenaufträgen“ von Hermann Summa (Richter am OLG Koblenz) anlässlich des o.g. Vergabetages aufgeführt:
 
Ein transparentes Verfahren beginnt in der Regel mit einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung.
 
Obwohl die Vergabeverordnungen eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Zuschlagskriterien nur für Schwellenwertvergaben vorsehen, sollte ein Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte die Zuschlagskriterien vor Angebotsabgabe zumindest mit der Rangfolge offenlegen. (Stichwort Transparenzgebot).
 
Es ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz nicht zu vereinbaren, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegt.
 
usw.
 
Wenn Sie mehr Informationen zu den vorgenannten Aspekten oder zur unterschwelligen Vergabe insgesamt haben wollen, rufen Sie an. A. Frank- Feil unter 0671 / 920018-0. Wir bringen Sie weiter.
10. Februar 2010
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Die Projektsteuerung nach AHO (Ausschuss der Ingenieurverbände und
Ingenieur-kammern für die Honorarordnung e.V.)


 
Von den Architektenkollegen häufig verkannt ist der Projektsteuerer nicht sein Konkurrent im Planungs- und Baugeschehen sondern sein Partner auf Auftraggeberseite. Der Projektsteuerer nimmt Bauherrenaufgaben wahr und wird in der Projektorganisation meist in Stabsfunktion hierarchisch angesiedelt. Die AHO definiert hierzu:
 
„Mit steigendem Bauvolumen wachsen die Anforderungen an den Auftraggeber, seine Vorstellungen von der Bauaufgabe in der Praxis umzusetzen, wobei er die Geschehensabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen hat. (...) Infolge der zunehmenden Kompliziertheit der Geschehensabläufe, insbesondere durch die Einschaltung von anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sind Auftraggeber ab einer bestimmten Größenordnung des Projekts nicht immer in der Lage, sämtliche Steuerungsleistungen selbst zu übernehmen. In der Praxis werden in diesen Fällen Aufträge für Leistungen bei der Projektsteuerung erteilt. Die Aufträge umfassen insbesondere Beratungs-, Koordinations-, Informations- und Kontrollleistungen.“

 
Eine externe Projektsteuerung  wird häufig dann beauftragt, wenn eine besondere Größenordnung oder Spezialisierung eines Bauwerks auch auf Auftraggeberseite eine hohe fachliche Kompetenz zur Entscheidungs-findung voraussetzt. Oder auch dann, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden oder qualifizierten Mitarbeiter für diese Bauherrenfunktion einer Projektsteuerung selber freistellen kann. Seit einigen Jahren wird in den Ausbildungsgängen einiger Hochschulen auch die Projektsteuerung als Lehrgebiet angeboten. Das Thema ist allerdings so umfangreich und in der Tiefe des Themas so komplex, dass ein Seminar oder auch eine Vorlesungsreihe nicht ausreichen, um das Berufsfeld des Projektsteuerers umfänglich zu erschließen.
 
A. Frank-Feil hatte deshalb das eigenständige Zweitstudium „Projektmanagement“ abgeschlossen, das in aller Konsequenz dann auch zu einer erfolgreichen inhaltlichen Neuorientierung des Büros geführt hat. Projektsteuerung in der sog. Phase „0“ des Planungsgeschehens ist aktuell das Vergabemanagement nach VOF – angehängt an das EU-Vergaberecht. Die terminlichen Abläufe eines Planungsprojektes schließen für den Auftraggeber regelhaft mit der Projektsteuerung an.
frankundfeil
 hat in Reihenfolge diese beiden Auftrags-bausteine „VOF-Management“ und „Projektsteuerung“ durchgeführt. Nach einander geschaltete Synergien,
gut für den Auftraggeber und den Auftragnehmer.
25. Februar 2010

come together - right now


 
Die Bewerbungsunterlagen der Büros in den von frankundfeil betreuten VOF-Verfahren lassen die Tendenzaussage zu, dass sich Architekten und Planer zunehmend in Kooperationen verstärken. Dies  ist die logische Konsequenz aus den Abfragekriterien „Honorarumsatz“ und „Personalstärke“ in den meisten Bewerberbögen – beides wichtige Bewertungskriterien zur Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Planungsbüros. Kleinere Büros erreichen logischerweise nicht die Zahlen von Kollegen, die in größeren Teams zusammenarbeiten.
 
Der informelle Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft aus kleineren Bürostrukturen erlaubt bereits die einfache Addition in diesen beiden K.O.-Kriterien und erhöht somit aus dem Stand heraus die Chancen im Wettbewerb. Ein anderer Aspekt, der den Kooperationsgedanken keimen lässt ist die Tatsache, dass sich viele Büros inzwischen auf spezifische Leistungsbilder im Rahmen der HOAI spezialisiert haben. D.h., sie haben erkannt, dass der Universalist nicht mehr gefragt ist, weil dieser das gesamte Leistungsspektrum innerhalb der HOAI kaum erbringen kann.
 
Die Teilnahme an Planungswettbewerben – als wohl leidenschaftlichste Form des Entwerfens - ist zu einer sehr kostspieligen und risikoreichen Akquisitionsform mutiert. Und Ausschreibungsverfahren oder Bauleitungsaufgaben insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern sind kompliziert, aufwändig und bedürfen einer ständigen Anpassung an aktuelle Rechtssprechungen. Nur wenige Kollegen, dies zeigt die Projektsteuerungstätigkeit von frankundfeil, kennen sich in der VOB detailliert aus - und sind damit perfekt auf dem aktuellen Stand der Dinge, um erfahrenen und bundesweit arbeitenden Firmen immer Paroli bieten zu können. Und wenn doch, ist der VOB-Spezialist zugleich der geniale Entwerfer, der sich in Wettbewerben durchsetzt? Gut sortierte größere Büros, z.B. mit 20 und mehr Mitarbeitern, können alle Spezialisten unter einem Dach anbieten.
 
Kleinere Büros, die den sog. „Abschied vom Generalisten“ bereits vollzogen haben, müssen sich zur Erbringung vom Gesamtleistungen also zu Arbeits-gemeinschaften zusammenfinden und ihre Kräfte bündeln. Es gibt mehrere und gute Gründe, den aktuell häufig zitierten Netzwerkgedanken in der eigenen Praxis umzusetzen.
09. Februar 2010

Der Blick vom Balkon


 
... ist für frankundfeil im Augenblick besonders erfreulich. Nach Jahren der Stagnation des Gestaltungsvorschlages „brückenschlag“ geht es nunmehr weiter. Und was der Blick vom Balkon bietet ist - am Pfeffermiehlchen links vorbei und durch das Grün – zumindest schon mal das linke Widerlage der neu zu planenden Brücke.
frankundfeil
hat die Beauftragung zum Verfahrensmanagement mit einem intergriertem Planungswettbewerb für interdisziplinäre Teams von Architekten, Stadtplanern und Ingenieuren.
 
Antonie Frank-Feil konnte die Gremien der Stadt Bad Kreuznach von der Professionalität des Verfahrenskonzeptes zum „Neubau der Alten Nahebrücke“ und „Gestaltung der Brücke über den Mühlenteich“ überzeugen. Anlass des Wettbewerbes ist (gemäß EU-weiter Ankündigung) folgende Textpassage: Das bekannte Brückenbauwerk über den Mühlenteich und die Nahe verbindet das Stadtzentrum von Bad Kreuznach und die sog. Altstadt. Die historischen Brückenhäuser - erstmals erwähnt im Jahr 1495 - sind Wahrzeichen der Stadt an diesem zentralen Standort, der zugleich eine bedeutende Schnittstelle zwischen dem städtischen Leben und den ausgeprägten innerstädtischen Naturräumen (Kurpark) darstellt. Die Funktion der Brücke geht somit weit über die Bedeutung als Verkehrsträger hinaus. Es ist ein Treffpunkt für Bürger und Gäste der Stadt und zugleich wichtiges Bindeglied hinüber in die Altstadt. In dieser Aufgabenstellung sind die Brücken über Mühlenteich und Nahe in den vergangenen Jahren mehrfach, z.B. auch in den Gestaltungsvorschlägen zum „Brückenschlag“, thematisiert worden. Mit der Sanierung der Mühlenteichbrücke und der Neuerrichtung der sog. „Alten Nahebrücke“ soll nunmehr ein wesentlicher Impuls zur gestalterischen und funktionalen Stärkung dieses bedeutenden innerstädtischen Bereiches gegeben werden. Mit der Planung der neuen Brücke soll  eine technisch hochwertige und wirtschaftliche Ingenieurleistung umgesetzt werden. Die hohen gestalterischen Anforderungen an das Bauwerk sollen der herausragenden Bedeutung des historischen und naturnahen Ambientes des innerstädtischen Standortes entsprechen.
 
Damit geht die Wettbewerbsaufgabe weit über das hinaus, was frankundfeil vom Balkon aus sehen kann. Da fehlt z.B. das gesamte Teil der neu zu planenden Brücke und das rechte Widerlager. Aber oft ist es die Illusion, die ausreicht um neugierig und hoffnungsvoll zu machen. In diesem Sinne freut sich frankundfeil auf das Ergebnis des Wettbewerbes, auf eine tolle Brückenplanung und – ob man/frau es glaubt oder nicht – jetzt schon auf den Baulärm.
06. November 2010

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